Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversiche-
rung verfügt. Diese Versicherung schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberech-
tigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berech-
tigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ih-
rem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversi-
cherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weite-
re Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell schützen können. Gerne stel-
len wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Bera-
tungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder:
- Haftpflichtversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Fahrer-Unfallversicherung
- Insassen-Unfallversicherung
- Rabattschutz
- Schutzbrief
Sprechen Sie mit uns. Sie können aber auch den Beitrag für Ihr Kraftfahrzeug selbst berechnen: